
Viele Ausländer, die in Thailand leben, sind mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet und erwägen verständlicherweise den Kauf von Immobilien als Teil ihrer langfristigen Planung. Das thailändische Immobilienrecht sieht jedoch erhebliche Einschränkungen für ausländisches Eigentum vor , insbesondere beim Grundstückserwerb. Wenn Sie als Ausländer mit einem thailändischen Partner verheiratet sind, ist es daher unerlässlich, die Funktionsweise des Immobilienrechts und Ihre tatsächlichen Rechte zu verstehen.
Nein. Das thailändische Gesetz verbietet Ausländern strikt , Land in ihrem Namen zu besitzen – selbst wenn sie mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind.
Das bedeutet, dass selbst in einer rechtlich anerkannten Ehe ein ausländischer Ehepartner nicht gemeinsam mit seinem thailändischen Partner Land besitzen kann. Wird während der Ehe Land erworben, trägt das thailändische Grundbuchamt es nur auf den Namen des thailändischen Ehepartners ein , und zwar nur dann, wenn dieser nachweisen kann, dass es sich bei den verwendeten Mitteln um persönliches (nicht eheliches) Vermögen handelt.
Wenn ein thailändischer Staatsbürger, der mit einem Ausländer verheiratet ist, Land erwirbt, muss das Paar beim Grundbuchamt eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Dieses Dokument bestätigt, dass das Land ausschließlich mit dem persönlichen Vermögen des thailändischen Ehepartners und nicht als gemeinschaftliches Vermögen erworben wurde.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung:
Ausländer können zwar nicht Miteigentümer des Grundstücks sein, wohl aber des darauf errichteten Hauses . Grundstück und Gebäude gelten als zwei separate Vermögenswerte.
Diese Vereinbarung muss klar dokumentiert werden, idealerweise durch eine Hausregistrierung (Tabien Baan) und einen Bauvertrag . Ohne eine eindeutige Trennung kann das rechtliche Eigentum am Haus jedoch auch unter die Kontrolle des thailändischen Ehepartners fallen.
Eines der größten Probleme bei dieser Konstellation entsteht, wenn die Ehe in einer Scheidung endet :
In seltenen Fällen kann ein versierter Familienanwalt vor Gericht Beweise vorlegen, die den finanziellen Beitrag des ausländischen Ehepartners belegen, ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert.
Im Gegensatz zu Grundstücken können Ausländer in Thailand Eigentumswohnungen legal unter ihrem eigenen Namen erwerben – bis zu 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche eines registrierten Eigentumswohnungsprojekts.
💡 Für absolute Sicherheit und eindeutige Eigentumsverhältnisse wird Ausländern dringend empfohlen, Eigentumswohnungen in ihrem eigenen Namen und mit in Fremdwährung nach Thailand überwiesenen Geldern zu erwerben.
Der Kauf von Grundstücken oder Immobilien über Ihren thailändischen Ehepartner mag zwar einfach erscheinen , birgt aber erhebliche rechtliche Risiken und Einschränkungen . Ohne die richtigen Dokumente und eine geeignete Rechtsstrategie könnten Sie am Ende ohne jegliche Rechte an der Immobilie dastehen, in die Sie investiert haben.
Ich bin zwar kein Anwalt, habe mich aber darauf spezialisiert, ausländischen Mandanten bei der Suche nach geeigneten und rechtlich einwandfreien Immobilien in ganz Thailand zu helfen. Ich arbeite eng mit zugelassenen Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass jede Transaktion von Anfang an sicher und transparent abläuft.
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Lassen Sie uns darĂĽber sprechen, wonach Sie suchen. Ich helfe Ihnen, eine Immobilie zu finden, die sowohl zu Ihrem Lebensstil passt als auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.