
Thailand zählt zu den begehrtesten Wohn- und Investitionsstandorten Südostasiens – doch die Regelungen zum Immobilienerwerb, insbesondere für Ausländer, können komplex sein. Wenn Sie kein thailändischer Staatsbürger sind und sich fragen, ob Sie in Thailand ein Haus erwerben können , finden Sie hier eine übersichtliche Darstellung.
Ja – mit Einschränkungen.
Ausländer sind darf ein Haus oder Gebäude besitzen, Aber nicht das Land Es liegt auf dem Land, auf dem es liegt (mit sehr wenigen Ausnahmen). In Thailand ist der Landbesitz für Nicht-Thailänder stark eingeschränkt.
| Asset-Typ | Können Ausländer es besitzen? | Bemerkungen |
|---|---|---|
| 🏠 Haus/Gebäude | ✅ ja | Muss legal gebaut oder gekauft werden |
| 🌱 Land | ❌ Nein (im Allgemeinen) | Kann nur langfristig gemietet werden |
| Methodik | Beschreibung |
|---|---|
| 1. 30-jährige Pacht | Pachten Sie das Grundstück für 30 Jahre (verlängerbar). Sie besitzen das Haus, pachten aber das Grundstück. |
| 2. Thailändisches Firmeneigentum | Gründen Sie ein thailändisches Unternehmen (muss mehrheitlich in thailändischem Besitz sein), um Land zu kaufen. ⚠️ Hohes Risiko. |
| 3. Eigentum des thailändischen Ehepartners | Der thailändische Ehepartner besitzt das Land; der Ausländer besitzt das Haus. Zusätzliche rechtliche Unterlagen sind erforderlich. |
| 4. Investitionsprogramme | Ausländer, die über 40 Millionen Baht investieren, haben möglicherweise Anspruch auf begrenzte Pacht- oder Nutzungsrechte für das Land. |
| Vermögenswert | Eigentumsstruktur | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Ausländischer Käufer | Persönliches Eigentum an der Struktur |
| Land | Für 30 Jahre verpachtet | Registrierter Pachtvertrag beim Grundbuchamt |
💡 Der Mietvertrag kann verlängert werden, eine automatische Verlängerung ist jedoch nicht gesetzlich garantiert.
Ja. Ein Ausländer kann:
Dadurch erhält der Ausländer das rechtmäßige Eigentum an dem Haus, nicht jedoch an dem darunter liegenden Grundstück.
| ❌ Unterlassen Sie | 🧯 Warum |
|---|---|
| Nutzen Sie einen „nominierten“ thailändischen Staatsbürger, um den Grundbesitz zu behalten | Illegal und kann von den thailändischen Behörden für ungültig erklärt werden |
| Pachtanmeldung beim Grundbuchamt ignorieren | Nicht registrierte Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind nicht durchsetzbar |
| Gehen Sie davon aus, dass Ihr thailändischer Ehepartner Ihnen die volle Kontrolle überlässt | Das Land bleibt das rechtliche Eigentum des thailändischen Ehepartners |
| Immobilientyp | Eigentum erlaubt? | Notizen |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung (Eigentumswohnung) | ✅ Ja (bis zu 49 % Quote) | Die einfachste Option |
| Haus/Gebäude | ✅ ja | Das Land muss gepachtet oder in thailändischem Besitz sein |
| Grundstück (Eigentum) | ❌ Nein (außer in seltenen Fällen) | Nur langfristige Miete |
Wenn Sie Ausländer sind und ein Haus in Thailand besitzen möchten:
Diese Einrichtung kann Ihnen langfristige Sicherheit, Investitionspotenzial und rechtliche Sicherheit bieten.
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Für Ausländer ist das durchaus machbar, und mit der richtigen Struktur kann es eine sehr sichere und lohnende Investition sein. Ob Sie eine bestehende Villa mit eingetragenem Pachtvertrag suchen oder einen Neubau planen – wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und vermitteln Ihnen die nötigen juristischen Experten, damit Ihr Vorhaben gelingt. Melden Sie sich einfach, sobald Sie bereit sind.
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