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Journal · Condominium Ownership

Können Ausländer 100 % einer thailändischen Eigentumswohnung besitzen?

Central City Property · 31 July 2025 · 2 Min. Lesezeit

Thailand bleibt ein Top-Ziel für ausländische Investoren, digitale Nomaden und Rentner. Eine der am häufigsten gestellten Fragen ausländischer Käufer lautet:

👉 Kann ein Ausländer in Thailand 100 % einer Eigentumswohnung besitzen?

Die kurze Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Bedingungen.


✅ Was das Gesetz sagt

Thailands Wohnungseigentumsgesetz (1979) erlaubt Ausländern steht es frei, bis zu 49 % der gesamten Verkaufsfläche zu besitzen aller Einheiten in einem Eigentumswohnungsprojekt.

Dies bedeutet, dass einzelne ausländische Käufer können eine Eigentumswohnung legal vollständig besitzen, mit einem Eigentumstitel, solange der ausländische Gesamtanteil an diesem Gebäude 49 % nicht übersteigt.


🏢 Thailändische Eigentumsregeln für Ausländer

AnforderungDetails
EigentumsbeschränkungBis zu 49 % der gesamten Geschossfläche eines Eigentumswohnungsprojekts kann in ausländischem Besitz sein
EigentumsartFreehold (vollständiges Eigentum an der Einheit)
LandbesitzAusländer dürfen kein Land besitzen, aber kann Eigentümer der Eigentumswohnung sein (nicht des Grundstücks, auf dem sie steht)
ZahlungMuss gemacht werden in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen
Dokumentation erforderlichReisepass, Formular für Devisentransaktionen (FET), Kaufvertrag usw.

🛑 Wichtige Bedingungen

Ausländer müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um legal eine Eigentumswohnung zu besitzen:

  1. 🌍 Seien Sie ein Ausländer ohne Wohnsitz (ausländische Person ohne festen Wohnsitz in Thailand).
  2. 💰 Geld in Fremdwährung überweisen speziell für den Kauf nach Thailand.
  3. 🧾 Überweisungsnachweis vorlegen, normalerweise über ein von einer thailändischen Bank ausgestelltes Foreign Exchange Transaction Form (FET).

🧠 Infografik: Wie ein Ausländer eine thailändische Eigentumswohnung besitzen kann

[Vorgeschlagenes Layout – Sie können dies in Canva erstellen]

📌 Titel: „Schritte zum ausländischen Eigentumswohnungseigentum in Thailand“

Visuelle Blöcke:

  1. Recherchieren Sie eine Eigentumswohnung → Darf die 49%-Auslandsquote nicht überschreiten
  2. Geld in Fremdwährung überweisen → Bank stellt FET-Formular aus
  3. Kaufvertrag unterzeichnen → Arbeiten Sie mit einem Anwalt für die Due Diligence zusammen
  4. Grundbucheintrag beim Grundbuchamt → Sie erhalten die Chanote (Eigentumsurkunde)

📝 Pro Tip: Stellen Sie immer sicher, dass die von Ihnen gekaufte Eigentumswohnung innerhalb der zulässigen ausländischen Quote liegt. Erkundigen Sie sich beim Bauträger oder der zuständigen Behörde.


🏁 Fazit

Ja, Ausländer kann 100 % einer bestimmten Eigentumswohnung besitzen in Thailand – vorausgesetzt, die gesamte in ausländischem Besitz befindliche Fläche des Gebäudes übersteigt nicht 49 %. Während Sie kann kein Land besitzen, Eigentumswohnungen sind eine sichere und legale Möglichkeit, in Thailand zu investieren oder zu leben.

🔐 Eigentum an Eigentum verleiht die vollen gesetzlichen Rechte an der Einheit, einschließlich der Möglichkeit, sie zu vermieten, zu verkaufen oder durch Erbschaft weiterzugeben (mit einigen rechtlichen Verfahren).


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