
Thailand bleibt ein Top-Ziel für ausländische Investoren, digitale Nomaden und Rentner. Eine der am häufigsten gestellten Fragen ausländischer Käufer lautet:
👉 Kann ein Ausländer in Thailand 100 % einer Eigentumswohnung besitzen?
Die kurze Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Bedingungen.
Thailands Wohnungseigentumsgesetz (1979) erlaubt Ausländern steht es frei, bis zu 49 % der gesamten Verkaufsfläche zu besitzen aller Einheiten in einem Eigentumswohnungsprojekt.
Dies bedeutet, dass einzelne ausländische Käufer können eine Eigentumswohnung legal vollständig besitzen, mit einem Eigentumstitel, solange der ausländische Gesamtanteil an diesem Gebäude 49 % nicht übersteigt.
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Eigentumsbeschränkung | Bis zu 49 % der gesamten Geschossfläche eines Eigentumswohnungsprojekts kann in ausländischem Besitz sein |
| Eigentumsart | Freehold (vollständiges Eigentum an der Einheit) |
| Landbesitz | Ausländer dürfen kein Land besitzen, aber kann Eigentümer der Eigentumswohnung sein (nicht des Grundstücks, auf dem sie steht) |
| Zahlung | Muss gemacht werden in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen |
| Dokumentation erforderlich | Reisepass, Formular für Devisentransaktionen (FET), Kaufvertrag usw. |
Ausländer müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um legal eine Eigentumswohnung zu besitzen:
📌 Titel: „Schritte zum ausländischen Eigentumswohnungseigentum in Thailand“
Visuelle Blöcke:
📝 Pro Tip: Stellen Sie immer sicher, dass die von Ihnen gekaufte Eigentumswohnung innerhalb der zulässigen ausländischen Quote liegt. Erkundigen Sie sich beim Bauträger oder der zuständigen Behörde.
Ja, Ausländer kann 100 % einer bestimmten Eigentumswohnung besitzen in Thailand – vorausgesetzt, die gesamte in ausländischem Besitz befindliche Fläche des Gebäudes übersteigt nicht 49 %. Während Sie kann kein Land besitzen, Eigentumswohnungen sind eine sichere und legale Möglichkeit, in Thailand zu investieren oder zu leben.
🔐 Eigentum an Eigentum verleiht die vollen gesetzlichen Rechte an der Einheit, einschließlich der Möglichkeit, sie zu vermieten, zu verkaufen oder durch Erbschaft weiterzugeben (mit einigen rechtlichen Verfahren).
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