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Journal · Buying Property in Thailand: Basics

Können Ausländer in Thailand Eigentum besitzen? Hier ist die Wahrheit

Central City Property · 12 July 2025 · 3 Min. Lesezeit

Überblick über das thailändische Eigentumsrecht für Ausländer

Wenn Sie als Ausländer an Immobilien in Thailand interessiert sind, ist es wichtig, die Grundregeln für den Kauf, Besitz und die Miete von Immobilien zu verstehen. Thailand hat strenge Gesetze zu Landbesitz und Eigentumsrechten, insbesondere für Ausländer.

Wichtige Gesetze für Immobilien in Thailand

Gesetz Was es Covers
Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches Mietverträge, Hypotheken, Verträge
Viertes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches Eigentum, Besitz, Nießbrauch, Erbbaurecht
Thailand Land Code Act Regeln für den Landbesitz
Thailand Eigentumswohnungsgesetz Eigentumsregeln für Eigentumswohnungen

Können Ausländer in Thailand Eigentum besitzen?

Immobilientyp Können Ausländer Eigentum erwerben? Notizen
Land Nein Ausländer können kein Land besitzen. Es gibt einige seltene Ausnahmen mit staatlicher Genehmigung.
Haus + Grundstück Nein Land kann nicht in Besitz genommen werden, Häuser können separat besessen werden, aber das Land bleibt in thailändischem Besitz.
Eigentumswohnungen Ja Ausländer können unter bestimmten Bedingungen Eigentumswohnungen besitzen (max. 49 % ausländisches Eigentum).
Erbpacht Ja Ausländer können Grundstücke oder Gebäude für bis zu 30 Jahre pachten.

Wichtige Eigentumskonzepte für Ausländer

Landbesitz

Nur thailändische Staatsbürger dürfen Land besitzen. Ausländer, die illegal Land besitzen, müssen mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Seltene Ausnahme: Ausländische Investoren dürfen mit Sondergenehmigung bis zu 1 Rai (1,600 m²) besitzen.

Eigentumswohnungseigentum

Ausländer können Anteile an Eigentumswohnungen besitzen, die nach dem Condominium Act registriert sind. Der ausländische Besitz ist auf 49 % der gesamten Eigentumswohnungsfläche begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung nach Thailand und der Umtausch in Thailändische Baht sind erforderlich (Nachweis erforderlich).

Vermietung von Immobilien

Ausländer können Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen für bis zu 30 Jahre pachten. Pacht ist ein Vertrag, kein Eigentum. Pachtverträge müssen aus rechtlichen Gründen registriert werden.

Hauseigentum getrennt vom Grundstück

Ausländer können ein Haus auf gepachtetem Land besitzen. Das Eigentum an dem Haus und dem Grundstück, auf dem es steht, kann getrennt sein. Eine rechtliche Registrierung ist erforderlich.

Erbe

Ausländer können Land nur mit staatlicher Genehmigung erben. Ausländische Ehepartner können Land erben, müssen es aber innerhalb eines Jahres verkaufen.

Nießbrauchsrecht (Recht zur Nutzung einer Immobilie)

Ermöglicht die lebenslange Nutzung des Eigentums oder bis zu 30 Jahre. Wird häufig zum Schutz ausländischer Ehepartner verwendet. Registriert beim Land Department.

Erbbaurecht (Recht, Gebäude auf fremdem Grundstück zu besitzen)

Ermöglicht den Besitz von Gebäuden oder Bauwerken auf fremdem Grundstück. Gültig bis zu 30 Jahre oder lebenslang. Registrierung erforderlich.

Wohnrecht

Das Recht, kostenlos im Haus einer anderen Person zu wohnen. Nur für den persönlichen Gebrauch, nicht übertragbar.

Knechtschaftsrecht

Recht zur Nutzung eines Teils des Nachbargrundstücks (z. B. für Zufahrtsstraßen oder Versorgungseinrichtungen). Wichtig, wenn das Land von Land umschlossen ist und keinen öffentlichen Straßenzugang hat.

Sap-Ing-Sith Rechts

Neues Recht (eingeführt 2019) zur Nutzung von Immobilien für bis zu 30 Jahre. Nicht automatisch verlängerbar; nach Ablauf der Laufzeit sind alle Verbesserungen Eigentum des Grundstückseigentümers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Übersichtstabelle: Ausländisches Eigentum und Rechte in Thailand

Recht / Eigentumsart Ausländer erlaubt? Produktdetails
Landbesitz Nein Nur mit seltener Sondergenehmigung der Regierung
Eigentumswohnungseigentum Ja Maximal 49 % ausländischer Besitz pro Projekt
Pacht (bis 30 Jahre) Ja Vertragsrechte, nicht Eigentum
Nießbrauch Ja Nutzungsrecht für Eigentum auf Lebenszeit oder befristet
Oberflächen Ja Eigene Gebäude auf fremdem Grundstück
Hausbesitz Ja (nur Haus, kein Grundstück) Muss separat angemeldet werden
Erbe Begrenzt Genehmigung erforderlich, Verkauf muss innerhalb eines Jahres erfolgen
Sap-Ing-Sith Ja 30 Jahre Nutzungsrecht, keine automatische Verlängerung

Übertragungsgebühren und Steuern beim Immobilienkauf

Gebühr / Steuer Wer bezahlt Bewerten Notizen
Ablöse Zielgruppen 2 % des Immobilienwertes Wird bei Eigentumsübertragung gezahlt
Spezifische Gewerbesteuer Verkäufer (falls zutreffend) 3.3% Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren oder durch Firmenverkäufer
Stempelsteuer Verkäufer 0.5% Wenn SBT nicht gilt
Verrechnungssteuer Verkäufer Progressiv (Einzelperson) / 1 % (Unternehmen) Abgezogen beim Grundbuchamt
Pachtregistrierung Mieter 1 % + 0.1 % Stempelsteuer Basierend auf dem Gesamtmietwert
       

Tipps für ausländische Käufer

– Überprüfen Sie immer den Grundbuchauszug (Chanote ist der höchste und sicherste).

– Ausländer sollten sich auf den Kauf von Eigentumswohnungen oder die legale Pacht von Grundstücken/Häusern konzentrieren.

– Seien Sie vorsichtig bei Unternehmen, die behaupten, Ausländern beim Landkauf zu helfen – dies ist oft illegal.

– Holen Sie sich professionelle Rechtsberatung, um Betrug zu vermeiden und Ihre Investition zu schützen.

Jetzt, da Sie die Wahrheit kennen – sind Sie bereit zu entdecken, was Sie tatsächlich besitzen können?

Die gute Nachricht: Für Ausländer gibt es in Thailand solide, legale und wirklich lohnende Immobilienoptionen. Ob Eigentumswohnung, Erbbaurechtsvilla oder etwas ganz anderes – wir helfen Ihnen, die passende Immobilie zu finden und sorgen dafür, dass jeder Schritt reibungslos abläuft. Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen alles Weitere.

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