
Überblick über das thailändische Eigentumsrecht für Ausländer
Wenn Sie als Ausländer an Immobilien in Thailand interessiert sind, ist es wichtig, die Grundregeln für den Kauf, Besitz und die Miete von Immobilien zu verstehen. Thailand hat strenge Gesetze zu Landbesitz und Eigentumsrechten, insbesondere für Ausländer.
| Gesetz | Was es Covers |
| Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches | Mietverträge, Hypotheken, Verträge |
| Viertes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches | Eigentum, Besitz, Nießbrauch, Erbbaurecht |
| Thailand Land Code Act | Regeln für den Landbesitz |
| Thailand Eigentumswohnungsgesetz | Eigentumsregeln für Eigentumswohnungen |
| Immobilientyp | Können Ausländer Eigentum erwerben? | Notizen |
| Land | Nein | Ausländer können kein Land besitzen. Es gibt einige seltene Ausnahmen mit staatlicher Genehmigung. |
| Haus + Grundstück | Nein | Land kann nicht in Besitz genommen werden, Häuser können separat besessen werden, aber das Land bleibt in thailändischem Besitz. |
| Eigentumswohnungen | Ja | Ausländer können unter bestimmten Bedingungen Eigentumswohnungen besitzen (max. 49 % ausländisches Eigentum). |
| Erbpacht | Ja | Ausländer können Grundstücke oder Gebäude für bis zu 30 Jahre pachten. |
Nur thailändische Staatsbürger dürfen Land besitzen. Ausländer, die illegal Land besitzen, müssen mit Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Seltene Ausnahme: Ausländische Investoren dürfen mit Sondergenehmigung bis zu 1 Rai (1,600 m²) besitzen.
Ausländer können Anteile an Eigentumswohnungen besitzen, die nach dem Condominium Act registriert sind. Der ausländische Besitz ist auf 49 % der gesamten Eigentumswohnungsfläche begrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung nach Thailand und der Umtausch in Thailändische Baht sind erforderlich (Nachweis erforderlich).
Ausländer können Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen für bis zu 30 Jahre pachten. Pacht ist ein Vertrag, kein Eigentum. Pachtverträge müssen aus rechtlichen Gründen registriert werden.
Ausländer können ein Haus auf gepachtetem Land besitzen. Das Eigentum an dem Haus und dem Grundstück, auf dem es steht, kann getrennt sein. Eine rechtliche Registrierung ist erforderlich.
Ausländer können Land nur mit staatlicher Genehmigung erben. Ausländische Ehepartner können Land erben, müssen es aber innerhalb eines Jahres verkaufen.
Ermöglicht die lebenslange Nutzung des Eigentums oder bis zu 30 Jahre. Wird häufig zum Schutz ausländischer Ehepartner verwendet. Registriert beim Land Department.
Ermöglicht den Besitz von Gebäuden oder Bauwerken auf fremdem Grundstück. Gültig bis zu 30 Jahre oder lebenslang. Registrierung erforderlich.
Das Recht, kostenlos im Haus einer anderen Person zu wohnen. Nur für den persönlichen Gebrauch, nicht übertragbar.
Recht zur Nutzung eines Teils des Nachbargrundstücks (z. B. für Zufahrtsstraßen oder Versorgungseinrichtungen). Wichtig, wenn das Land von Land umschlossen ist und keinen öffentlichen Straßenzugang hat.
Neues Recht (eingeführt 2019) zur Nutzung von Immobilien für bis zu 30 Jahre. Nicht automatisch verlängerbar; nach Ablauf der Laufzeit sind alle Verbesserungen Eigentum des Grundstückseigentümers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
| Recht / Eigentumsart | Ausländer erlaubt? | Produktdetails |
| Landbesitz | Nein | Nur mit seltener Sondergenehmigung der Regierung |
| Eigentumswohnungseigentum | Ja | Maximal 49 % ausländischer Besitz pro Projekt |
| Pacht (bis 30 Jahre) | Ja | Vertragsrechte, nicht Eigentum |
| Nießbrauch | Ja | Nutzungsrecht für Eigentum auf Lebenszeit oder befristet |
| Oberflächen | Ja | Eigene Gebäude auf fremdem Grundstück |
| Hausbesitz | Ja (nur Haus, kein Grundstück) | Muss separat angemeldet werden |
| Erbe | Begrenzt | Genehmigung erforderlich, Verkauf muss innerhalb eines Jahres erfolgen |
| Sap-Ing-Sith | Ja | 30 Jahre Nutzungsrecht, keine automatische Verlängerung |
| Gebühr / Steuer | Wer bezahlt | Bewerten | Notizen |
| Ablöse | Zielgruppen | 2 % des Immobilienwertes | Wird bei Eigentumsübertragung gezahlt |
| Spezifische Gewerbesteuer | Verkäufer (falls zutreffend) | 3.3% | Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren oder durch Firmenverkäufer |
| Stempelsteuer | Verkäufer | 0.5% | Wenn SBT nicht gilt |
| Verrechnungssteuer | Verkäufer | Progressiv (Einzelperson) / 1 % (Unternehmen) | Abgezogen beim Grundbuchamt |
| Pachtregistrierung | Mieter | 1 % + 0.1 % Stempelsteuer | Basierend auf dem Gesamtmietwert |
– Überprüfen Sie immer den Grundbuchauszug (Chanote ist der höchste und sicherste).
– Ausländer sollten sich auf den Kauf von Eigentumswohnungen oder die legale Pacht von Grundstücken/Häusern konzentrieren.
– Seien Sie vorsichtig bei Unternehmen, die behaupten, Ausländern beim Landkauf zu helfen – dies ist oft illegal.
– Holen Sie sich professionelle Rechtsberatung, um Betrug zu vermeiden und Ihre Investition zu schützen.
Jetzt, da Sie die Wahrheit kennen – sind Sie bereit zu entdecken, was Sie tatsächlich besitzen können?
Die gute Nachricht: Für Ausländer gibt es in Thailand solide, legale und wirklich lohnende Immobilienoptionen. Ob Eigentumswohnung, Erbbaurechtsvilla oder etwas ganz anderes – wir helfen Ihnen, die passende Immobilie zu finden und sorgen dafür, dass jeder Schritt reibungslos abläuft. Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen alles Weitere.
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