Kapitalertragssteuer in Thailand: Was ausländische Immobilienbesitzer wissen sollten
Central City Property · 13 July 2025 · 2 Min. Lesezeit
Obwohl es in Thailand keine eigenständige „Kapitalertragssteuer“ gibt, wird jeder Gewinn aus Immobilienverkäufen als gewöhnliches Einkommen und entsprechend im Rahmen des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersystems besteuert.
1. Für Einzelverkäufer 🧑
Keine pauschale „Kapitalertragssteuer“ – stattdessen die Quellensteuer (WHT), berechnet nach einer speziellen Formel basierend auf dem geschätzter Wert, Besitzdauer und progressive Einkommensteuersätze (5–35%), fungiert als Ersatz für die „Kapitalertragssteuer“
Berechnung:
Der geschätzte Wert Ihrer Immobilie wird um einen Faktor reduziert, der mit der Dauer Ihres Besitzes steigt.
Der Rest wird durch die Gesamtzahl der Besitzjahre geteilt.
Dieser Jahresbetrag wird gemäß den persönlichen Steuerklassen Thailands als Einkommen versteuert.
Die gesamte Quellensteuer wird dann vom Verkaufserlös beim Grundbuchamt abgezogen.
Resultierende Belastung: Ausländische Verkäufer zahlen typischerweise zwischen 1–3 % effektive Steuer zum Verkaufspreis – weit unter dem maximalen Grenzsteuersatz.
2. Für Firmenverkäufer 🏢
Eine Wohnung 1% Quellensteuer wird auf die angewendet der höhere der beiden Werte: registrierter Verkaufspreis oder Schätzwert, überwiesen zum Zeitpunkt der Überweisung
3. Zusätzliche Steuern bei der Entsorgung
Beim Verkauf einer Immobilie können je nach Besitzdauer des Vermögenswerts auch andere Steuern anfallen:
Steuerrecht
Bewerten
Wann gilt
Wer bezahlt
Spezifische Gewerbesteuer (SBT)
3.3%
Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb
Verkäufer
Stempelsteuer
0.5%
Verkauf nach 5+ Jahren (kein SBT)
Verkäufer
Quellensteuer (siehe oben)
1–35 % (effektiv 1–3 %)
Gilt immer bei der Überweisung
Käufer hält zurück
Wenn Sie verkaufen innerhalb von 5 Jahren, zahlen Sie SBT (3.3%) und keine Stempelsteuer.
Nach 5 Jahren vermeiden Sie SBT, zahlen aber Stempelsteuer (0.5%) zzgl. der berechneten Quellensteuer
4. Ausländische vs. thailändische Verkäufer
Ausländische Verkäufer Befolgen Sie die gleiche Berechnungsmethode für die Quellensteuer.
In Thailand wird auf Immobilien keine Kapitalertragssteuer als separate Steuer erhoben, diese Rolle wird jedoch effektiv durch die Quellensteuer übernommen.
5. Die zentralen Thesen
Es gibt es keine explizite Kapitalertragssteuer auf Immobilien in Thailand, aber Gewinne werden besteuert unter Einkommensteuer oder KörperschaftsteuerQuellensteuer.
Preise: 1–3 % wirksam durch WHT.
Unternehmen: 1 % pauschaler Quellensteuersatz.
Verkaufen innerhalb von 5 Jahren löst eine zusätzliche 3.3 % SBT; Verkaufen danach bedeutet Stempelsteuer (0.5%).
Doppelbesteuerungsabkommen kann Ihnen Erleichterungen bei der Vermeidung von Steuern sowohl in Thailand als auch in Ihrem Heimatland bieten.
Die Quellensteuer wird vom Käufer abgezogen beim Grundbuchamt – Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften durch den Verkäufer.
🔍 Was Sie tun sollten
Planen Sie Ihren Zeitplan für Immobilieninvestitionen— Wenn Sie die Aktie länger als 5 Jahre halten, können Sie 2.8 % an Austrittssteuern sparen (3.3 % SBT gegenüber 0.5 % Stempelsteuer).
Konsultieren Sie einen thailändischen Steueranwalt oder -berater, insbesondere wenn Sie Eigentum über eine Gesellschaft oder eine Leasingstruktur besitzen.
Verstehen Sie das Steuerabkommen Ihres Landes mit Thailand, da dies Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Steuern haben kann.
📞 Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach der richtigen Eigentumswohnung?
Wir vermitteln Immobilien in ganz Thailand, sowohl zum Kauf als auch zur Miete, und unterstützen ausländische Käufer mit fachkundiger Beratung. Obwohl wir selbst keine Rechtsberatung anbieten, arbeiten wir eng mit zuverlässigen, englischsprachigen Anwälten zusammen und können Ihnen vertrauenswürdige Experten empfehlen.
Denken Sie über einen Kauf oder eine Miete in Pattaya nach?
Wir besichtigen jede Einheit persönlich, nennen die Gebühren ungefragt und vergleichen jedes Angebot mit seinem eigenen Gebäude. Sagen Sie uns, was Sie suchen.