
Wenn Sie ein Ausländer sind, der eine Eigentumswohnung in Thailand besitzt, können Sie sich irgendwann entscheiden, das Gerät weiterverkaufen — ob man einen Gewinn erzielen, ein Upgrade durchführen oder weiterziehen möchte. Glücklicherweise Der Weiterverkauf einer Immobilie ist für Ausländer legal und unkompliziert, vorausgesetzt, alle Unterlagen sind in Ordnung und Sie verstehen den Prozess.
In diesem Handbuch wird erklärt, wie es funktioniert, was Sie vorbereiten müssen und welche wichtigen Punkte Sie beachten sollten.
Ja. Ausländer, die eine Eigentumswohnung besitzen unter Eigentumstitel kann es jederzeit legal weiterverkaufen – entweder an ein Thailänder oder ein anderer Ausländer - sofern die ausländische Eigentümerquote (49 %) am Gebäude nicht bereits ausgeschöpft ist.
🏷️ Beim Verkauf an einen anderen Ausländer:
Überprüfen Sie, dass die Auslandsquote im Gebäude ist Platz vorhanden.
👨👩👧👦 Beim Verkauf an einen thailändischen Käufer:
Es gelten keine Einschränkungen.
Hier ist eine Liste der Dokumente, die Sie normalerweise beim Weiterverkauf Ihrer thailändischen Eigentumswohnung benötigen:
| DokumentAAA | Zweck |
|---|---|
| Eigentumsurkunde (Chanote) | Besitzurkunde |
| Kaufvertrag | Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer |
| Formular für Devisentransaktionen (FET) | Erforderlich, wenn der Käufer Ausländer ist; Nachweis ausländischer Mittel |
| Identifikation (Reisepass/Personalausweis) | Verkäufer- und Käuferidentifikation |
| Brief des Juristischen Büros | Bestätigt die Zahlung der gemeinsamen Gebühr und die Verfügbarkeit von Kontingenten |
| Steuerabzugsbescheinigung | Bei Bedarf vom Finanzamt |
Das Verständnis der finanziellen Seite ist entscheidend. Hier sind die typischen Kosten:
| Gebühr/Steuer | Wer bezahlt? | Betrag/Rate |
|---|---|---|
| Ablöse | Oft geteilt | 2 % des staatlich geschätzten Wertes |
| Quellensteuer (Einkommensteuer) | Verkäufer | 1 % (Unternehmen) oder basierend auf der Einkommensskala (Einzelperson) |
| Spezifische Gewerbesteuer (SBT) | Verkäufer (falls zutreffend) | 3.3 % bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren (es sei denn, es handelt sich um Ihren Wohnsitz) |
| Stempelsteuer | Verkäufer (falls kein SBT) | 0.5 % des Schätzwertes |
| Maklerprovision (falls verwendet) | Verkäufer (typischerweise) | Normalerweise 3 % des Verkaufspreises |
Titel: „Wiederverkauf Ihrer Eigentumswohnung in Thailand: 6 einfache Schritte“
Der Weiterverkauf einer Eigentumswohnung ist für Ausländer in Thailand durchaus möglich und viele ausländische Eigentümer erzielen damit Gewinne. Mit den richtigen Unterlagen, rechtlicher Unterstützung und einem preisgünstigen Angebot können Sie den Verkauf reibungslos abschließen.
Ob Sie aufsteigen, auszahlen oder Investitionen verschieben, das Verständnis der Regeln und Steuern hilft Ihnen, den Prozess wie ein Profi zu meistern.
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