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Journal · Condominium Ownership

Die 49%-Auslandsquote in Eigentumswohnungen verstehen

Central City Property · 31 July 2025 · 3 Min. Lesezeit

Thailand ist ein beliebtes Ziel für Immobilieninvestitionen, insbesondere für Ausländer, die am Kauf einer Eigentumswohnung interessiert sind. Viele Erstkäufer sind jedoch überrascht, wenn sie von der „49%-Ausländerquote“ erfahren – einer zentralen Regelung, die die Eigentumsrechte in allen Wohnanlagen Thailands betrifft.

Lassen Sie es uns in einem einfachen und leicht verständlichen Format aufschlüsseln.


📘 Was ist die 49%-Auslandsquotenregel?

Nach dem thailändischen Wohnungseigentumsgesetz (1979) können ausländische Personen eine Eigentumswohnung nur dann besitzen , wenn der gesamte ausländische Besitz an diesem Gebäude 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche des Gebäudes nicht übersteigt .

📊 Beispiel:

Wenn ein Eigentumswohnungsprojekt 100 Einheiten mit insgesamt 10,000 m² Verkaufsfläche umfasst:

Sobald die Ausländerquote von 49 % erreicht ist , können in diesem Projekt keine Einheiten mehr an Ausländer im Eigentum verkauft werden .


📋 Übersichtstabelle: Regeln für ausländisches Eigentum an thailändischen Eigentumswohnungen

ArtikelDetails
Rechtsgrundlage Wohnungseigentumsgesetz BE 2522 (1979)
EigentumstypEigentumswohnung (mit Eigentumsurkunde)
Maximaler ausländischer Besitz49 % der gesamten Verkaufsfläche des Eigentumswohnungsgebäudes
Eigentum an GrundstückenNicht erlaubt (Ausländer können Einheiten besitzen, nicht das darunterliegende Land)
ZahlungsanforderungDie Gelder müssen überwiesen werden in Fremdwährung vom Ausland
Nachweis erforderlichDevisentransaktionsformular (FET), Reisepass und Kaufvertrag

📈 Warum gibt es diese Regel?

Die 49 %-Regel soll:


📌 Was passiert, wenn das 49 %-Kontingent erreicht ist?

Wenn Sie Ausländer sind und das Ausländerkontingent bereits ausgeschöpft ist:

🔍 Tipp: Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung immer den Status der Ausländerquote beim zuständigen Rechtsamt oder Bauträger .


📊 Empfohlene Infografik: „So funktioniert die 49%-Quote in einer Eigentumswohnung“

Infografik-Titel: „Thailändischer Wohnungseigentumsmarkt – 49 % Ausländerquote erklärt“

Grafikblöcke:

  1. Gesamte Gebäudefläche = 100 %
    • Thailändische Staatsangehörige = 🟩 51 %
    • Ausländer = 🟥 49 %
  2. Abbildung eines Mehrfamilienhauses:
    • 100 Einheiten insgesamt → 49 können in ausländischem Besitz sein
    • 51 müssen in thailändischem Besitz sein
  3. Warnschild: „Kontingent ausgeschöpft? → Nur Erbbaurecht verfügbar“

(Sie können Canva, Piktochart oder ähnliche Tools verwenden, um dieses Layout zu erstellen.)


🧠 Letzte Hinweise für ausländische Käufer


🏁 Fazit

Die 49%-Ausländerquote ist ein zentraler Bestandteil des thailändischen Wohnungseigentumsrechts. Obwohl sie gewisse Einschränkungen mit sich bringt, ermöglicht sie Ausländern dennoch den uneingeschränkten Erwerb von Eigentumswohnungen in Thailand – legal und sicher, sofern sie die erforderlichen Schritte befolgen.

Wenn Sie diese Regel schon zu Beginn Ihres Kaufprozesses verstehen, können Sie Komplikationen vermeiden und eine reibungslose Transaktion gewährleisten.

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