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Journal · Costs, Taxes & Fees

Quellensteuer auf Immobilienverkäufe in Thailand verstehen

Central City Property · 13 July 2025 · 2 Min. Lesezeit

Quellensteuer auf Immobilienverkäufe in Thailand verstehen

Beim Verkauf von Immobilien in Thailand ist es sowohl für thailändische als auch für ausländische Verkäufer wichtig, die Quellensteuerpflicht zu verstehen. Diese Steuer dient als Vorauszahlung der Einkommensteuer des Verkäufers und variiert je nach Status des Verkäufers (Einzelperson oder Unternehmen) und der Dauer des Immobilienbesitzes.

🧾 Quellensteuer für Einzelverkäufer

Bei Einzelverkäufern wird die Quellensteuer anhand eines progressiven Einkommensteuertarifs berechnet, der vom Schätzwert der Immobilie und der Dauer des Eigentums abhängt. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bestimmen Sie das zu versteuernde Nettoeinkommen: Dieser wird berechnet, indem auf den Schätzwert der Immobilie ein Abzugsfaktor angewendet wird, der je nach Anzahl der Jahre, die der Verkäufer die Immobilie besessen hat, variiert.
  2. Anwendung der progressiven Steuersätze: Das zu versteuernde Nettoeinkommen unterliegt dann den persönlichen Einkommensteuersätzen Thailands, die je nach Betrag zwischen 5 % und 35 % liegen.

Abzugsfaktoren basierend auf der Besitzdauer :

BesitzjahreAbzugsfaktor
Unter 20.08
20.16
30.23
40.29
50.35
60.40
70.45
8+0.50

Beispiel : Wenn eine Person seit 5 Jahren Eigentümerin einer Immobilie ist und der Schätzwert 12,500,000 THB beträgt, würde die Berechnung wie folgt aussehen:

12,500,000 × 0.35 = 4,375,000 THB (zu versteuerndes Nettoeinkommen)

Dieser Betrag würde dann gemäß den geltenden persönlichen Einkommensteuersätzen besteuert.

🏢 Quellensteuer für Unternehmensverkäufer

Für Unternehmen, die Immobilien verkaufen, beträgt die Quellensteuer pauschal 1 % des höheren Wertes aus Verkehrswert und Verkaufspreis. Diese Steuer wird zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung einbehalten und dient als Vorauszahlung der Einkommensteuer des Unternehmens für das betreffende Geschäftsjahr.

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